Zur Schonung der Rohölvorkommen und des Klimas wurde EU-weit der Kraftstoff E10 eingeführt. Bei der Bezeichnung „E10“ handelt es sich um eine Abkürzung: „E“ steht für den Alkohol Ethanol, der dem Benzin beigemischt wird. Die Zahl „10“ zeigt an, dass der Ethanol-Anteil bis zu 10 % betragen darf. Das herkömmliche Superbenzin – mit maximal 5 % Ethanol – bleibt weiterhin erhältlich. Zu erkennen ist E10 an den Bezeichnungen „Normal E10“, „Super E10“ oder „Super Plus E10“ auf den Zapfpistolen bzw. den Zapfsäulen.
Der Kraftstoff E10 ist grundsätzlich für alle STIHL Motorsägen und Motorgeräte sowie STIHL Gartengeräte mit Motoren von Briggs & Stratton, Kawasaki und Kohler tauglich. Eine Nachjustierung des Vergasers kann eventuell erforderlich sein, um die geänderte Zusammensetzung des Kraftstoffes zu kompensieren. Dazu können Sie uns gern aufsuchen.
STIHL empfiehlt, ein mit dem Kraftstoff E10 aufbereitetes Zweitaktgemisch nicht länger als 30 Tage aufzubewahren, um den Grad der Entmischung des Kraftstoffes zu minimieren. Entmischung bedeutet in diesem Zusammenhang: Die in der Luft enthaltene Feuchtigkeit bindet das Ethanol und setzt sich am Boden des Kanisters ab. Dies kann in der Folge zu Laufproblemen der Motoren führen. Entmischter Kraftstoff ist selbst nach kräftigem Schütteln nicht mehr einwandfrei.
Grundsätzlich können ungeeignete Betriebsstoffe oder ein von der Vorschrift abweichendes Kraftstoff-Öl-Mischungsverhältnis zu Schäden am Triebwerk führen. Die beste Wahl sind deshalb STIHL MotoMix und STIHL Moto4Plus. Diese Kraftstoffe sind speziell auf die Motoren abgestimmt und garantieren hohe Leistung und lange Lebensdauer. Im Übrigen lassen sich diese Kraftstoffe, im Gegensatz zu Tankstellenkraftstoffen, auch über längere Zeiträume hinweg problemlos lagern.